Psychiater? Psychotherapeut? Psychologe?

Viele Patienten und Sorgeberechtigten berichten, dass es ihnen schwer falle, sich durch den Begriffs-"Jungle" im Bereich der Psychotherapie zurecht zu finden. Daher folgt nun eine Auflistung und kurze Erläuterung der gängigsten Berufsbezeichnungen in diesem Bereich:

 

Psychologe: Um sich Psychologe nennen zu dürfen muss ein Studium der Psychologie an einer Universität abgeschlossen worden sein. Während noch bis vor einigen Jahren der gängige Studienabschluss das Diplom darstellte (fünf-jährige Studiendauer), ist der Bachelor (i.d.R. drei-jährige Studiendauer) und Master (z.B. Master of Science (M.Sc.), i.d.R. fünf-jährige Studiendauer) der immer häufigere Abschluss in jüngerer Zeit. Psychologen sind häufig in Beratungsstellen tätig führen aber - ohne abgeschlossene Psychotherapie-Weiterbildung - keine Psychotherapien durch.

 

Psychologischer Psychotherapeut: Dabei handelt es sich um einen Psychologen der nach seinem Studium eine drei- (in Vollzeit) bis fünf-jährige (in Teilzeit) Weiterbildung mit dem Ziel der staatlichen Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt hat. Diese wiederum berechtigt ihn Psychotherapie bei Erwachsenen durchzuführen. Einige von ihnen haben auch eine Zusatzberechtigung Kinder und Jugendliche behandeln zu dürfen.

 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: Unter einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten versteht man in der Regel einen Psychologen, Pädagogen, Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter welcher nach seinem Studium eine mindestens drei-jährige (Vollzeit) oder fünf-jährige (Teilzeit) Weiterbildung mit dem Ziel der staatlichen Approbation durchgeführt hat, welche ihn wiederum berechtigt Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen.

 

Psychiater: Ein Psychiater ist ein Arzt, der nach seinem Studium der Medizin eine berufsbegleitende fünf-jährige Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie absolviert hat. Er hat sowohl die Berechtigung eine Psychotherapie bei Erwachsenen durchzuführen als auch Medikamente zu verschreiben.

 

Kinder- und Jugendpsychiater: Ein Kinder- und Jugendpsychiater ist ein Arzt, der nach seinem Studium der Medizin eine mindestens fünf-jährige, berufsbegleitende Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie absolviert hat. Er hat neben der Berechtigung eine Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen auch die Berechtigung Medikamente zu verschreiben.

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